Einschränkung der Sitzverlegung durch das BSG BSG, Urteil vom 11.10.2017, Az.: B 6 KA 38/16 R Gegenstand der Entscheidung ist § 24 Abs. 7 Satz 2 Ärzte-ZV. Diese Bestimmung erlaubt die Verlegung von Angestelltenstellen. In dem streitgegenständlichen Fall sollten Vertragsarztstellen aus einem bereits bestehenden MVZ verlegt werden, um mit diesen Arztstellen ein weiteres MVZ zu […]