Dr. Andreas Penner Benedikt Merten Rechtsanwalt Rechtsanwalt Beitrag auch anderweitig veröffentlicht.
Entwurf der MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie durch den G-BA beschlossen
Der MDK ist nach § 275a SGB V gesetzlich verpflichtet und ermächtigt, Kontrollen zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den §§ 136 bis 136c SGB V in zugelassenen Krankenhäusern durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die den Ablauf derartiger Prüfungen, also Auslöser, Verfahren, Umfang, Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten des Krankenhauses näher regelt. […]
Neue Erschwernisse für die Entwicklung von MVZ
Einschränkung der Sitzverlegung durch das BSG BSG, Urteil vom 11.10.2017, Az.: B 6 KA 38/16 R Gegenstand der Entscheidung ist § 24 Abs. 7 Satz 2 Ärzte-ZV. Diese Bestimmung erlaubt die Verlegung von Angestelltenstellen. In dem streitgegenständlichen Fall sollten Vertragsarztstellen aus einem bereits bestehenden MVZ verlegt werden, um mit diesen Arztstellen ein weiteres MVZ zu […]