Der MDK ist nach § 275a SGB V gesetzlich verpflichtet und ermächtigt, Kontrollen zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den §§ 136 bis 136c SGB V in zugelassenen Krankenhäusern durchzuführen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die den Ablauf derartiger Prüfungen, also Auslöser, Verfahren, Umfang, Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten des Krankenhauses näher regelt. […]