Krankenhausplanung NRW

Krankenhausplanung NRW

Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zur Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 dargestellt. Die Übersicht ist nach Leistungsgruppen und Instanzenzug gegliedert, es werden also Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (VG) und etwaige Beschwerdeentscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) angezeigt, ebenso das jeweilige Ergebnis. Durch Anklicken der einzelnen Entscheidung zu den Leistungsgruppen können in einem Fenster wesentliche Verfahrensgegenstände und Entscheidungskriterien in Erfahrung gebracht werden. Der Volltext der jeweiligen Entscheidung ist in der NRWE-Entscheidungsdatenbank verlinkt. Wenn eine Entscheidung mehrere Leistungsgruppen betrifft, ist sie in jeder Leistungsgruppe vermerkt, kann also mehrfach angezeigt werden. Die Statistik zählt Entscheidungen je Leistungsgruppe, die Gesamtzahl ist also höher als die der von den Gerichten gefassten Beschlüsse (ein Beschluss zu LG 7.1 und LG 7.2 = 2 Entscheidungen zu Leistungsgruppen). Untenstehend finden Sie zudem eine Link-Liste zu unseren Beiträgen zur Krankenhausplanung.

VG + OVG · obergerichtlich entschiedeneinzelner VG · nur erstinstanzlich+stattgegebenabgelehntVG Verwaltungsgericht OVG Oberverwaltungsgericht
137 / 137 Entscheidungen
14.4
Revision Knieendoprothese
2 +10 –12
16.4
Pankreaseingriffe
3 +13 –16
16.5
Tiefe Rektumeingriffe
2 +9 –12

Entscheidungen im Detail

OVG

OVG NRW · 01.09.2025

13 B 265/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 Leukämie und Lymphome (+)
    • LG 14.3 Revision Hüftendoprothese (-)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (-)
    • LG 21.2 Ovarial-CA (= Ovarialkarzinom) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. Fällt der einem Krankenhaus im Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 erteilte Versorgungsauftrag hinter dem früheren Versorgungsauftrag nach Maßgabe des Krankenhausplans NRW 2015 zurück, enthält der Feststellungsbescheid insoweit eine belastende Regelung, die in statthafter Weise zum Gegenstand des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gemacht werden kann.
    2. Die nach § 16 Abs. 1 Satz 2 KHGG NRW für die Leistungserbringung erforderliche Zuweisung der jeweiligen Leistungsgruppe steht im Fall eines erfolgreichen Eilantrags einer vorläufigen Weitererbringung der streitgegenständlichen Leistungen auf der Grundlage eines früheren Feststellungsbescheids nicht entgegen.
    3. Fehlt es auf der Grundlage der Feststellungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an einer tragfähigen Bedarfsanalyse für die im Streit stehende Leistungsgruppe und ist darüber hinaus eine darauf bezogene Unterversorgung nicht auszuschließen, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage in Bezug auf die betreffende Leistungsgruppe gerechtfertigt.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 7.2 Leukämie und Lymphome / LG 14.3 Revision Hüftendoprothese / LG 14.4 Revision Knieendoprothese / LG 21.2 Ovarial-CA
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Beschwerde
    4. Auswahlentscheidung / Auswahlkriterium / Geriatrie / Fallzahlen
    5. Regionale Mehrfachvorhaltung
    6. OPS-Codes 8-543 und 8-544
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OVG

OVG NRW · 01.09.2025

13 B 315/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • 12.3 - Komplexe periphere arterielle Gefäße (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. § 28 Abs. 1 VwVfG NRW vermittelt keinen Anspruch des Betroffenen auf Zugang zu Informationen, die vorab eine vollumfängliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angekündigten Entscheidung ermöglichen.
    2. Die aus § 16 Abs. 3 Satz 1 KHGG NRW folgende Verpflichtung zur Umsetzung des Versorgungsauftrags gemäß Abs. 1 Nr. 6 nach Leistungsbereichen und Leistungsgruppen innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Bescheides gilt nicht für den Abbau eines Versorgungsauftrags.
    3. In den Verfahren um die erstmalige Zuweisung einer Leistungsgruppe in Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 bestimmt sich das Bestehen eines Anspruchs nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das MAGS die Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erlassen und hierin das Leistungsportfolio der Krankenhäuser mit Wirkung ab dem 1. April 2025 / 1. Januar 2026 festgelegt hat, also der 16. Dezember 2024. Grundlage für diese Entscheidung sind die von den antragstellenden Krankenhäusern bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Antragsunterlagen.
    4. § 16 Abs. 5 KHGG NRW ist in Anwendung der für eine verfassungsrechtliche Überprüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes maßgeblichen Grundsätze weder formell noch materiell verfassungswidrig.
    5. Die Vorgaben des § 6a Abs. 5 KHG zum fehlenden Suspensiveffekt von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Bescheide über die Aufhebung der Zuweisung einer Leistungsgruppe stehen einer verfassungsmäßigen landesrechtlichen Regelung über die (fehlende) aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen in § 16 Abs. 5 KHGG NRW nicht entgegen.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. § 28 VwVfG NRW / Informationszugang / keine Vorabprüfung
    2. § 16 Abs. 3 KHGG NRW / Umsetzungspflicht nur Aufbau / kein Abbau Versorgungsauftrag
    3. Leistungsgruppen NRW 2022 / Stichtag 16.12.2024 / Antragsunterlagen maßgeblich
    4. § 16 Abs. 5 KHGG NRW / verfassungsmäßig / vorläufiger Rechtsschutz/ kein Suspensiveffekt / Vereinbarkeit Landesrecht
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VG

VG Arnsberg · 02.04.2025

11 L 163/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.4 Pankreaseingriffe
    2. Erfüllung der Mindestkriterien / Keine vollständige Erfüllung der Auswahlkriterien
    3. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Versorgungsnotwendigkeit / Erreichbarkeit / Vergleich der Fallzahlen
    4. Konzentration auf qualitativ hochwertige Versorger / Konzentration hochkomplexer Eingriffe
    5. Berücksichtigung Auswahlkriterien verwandter Leistungsgruppen
    6. Lokale Bündelung / Besonderheit der Versorgungssituation
    7. Chefarztwechsel / Strukturvoraussetzungen
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VG

VG Köln · 02.04.2025

7 L 378/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (+), jedoch nur bei ausschließlich gynäko(-onko)logischen Patientinnen
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe
    2. Krankenhausplanung NRW / Auswahlentscheidung /Ermessensausübung
    3. Bedarfsprognose / Valide Daten und Zahlen
    4. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Versorgungsqualität / bedarfsgerechte Versorgung
    5. gynäko-onkologische Expertise / viszeralchirurgische Expertise
    6. Mindestmenge
    7. Keine unzulässige lokale Bündelung
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VG

VG Düsseldorf · 03.04.2025

21 L 858/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 24.1 (HNO) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 24.1 HNO
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Auswahlentscheidung / Ermessensfehlerkontrolle / Bedarfsplanung
    4. Belegabteilung vs. Hauptabteilung / Vorrang der Hauptabteilung nur im Regelfall
    5. Transsektorale Versorgung / Wohnortnahe Versorgung
    6. Einbindung von MKG-Leistungen
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VG

VG Aachen · 03.07.2025

7 L 327/25

FIRM_SENTINEL_123

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OVG

OVG NRW · 03.11.2025

13 B 559/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 12.2 Carotis operativ/interventionell (-)
    • LG 12.3 Komplexe periphere arterielle Gefäße (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. Mit Blick auf das bei der Planung auf der Ebene der Versorgungsgebiete zu verfolgende Ziel, die Krankenhausversorgung unter Berücksichtigung einer angemessenen Erreichbarkeit sinnvoll zu strukturieren, ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörde dem Gebot zur Vermeidung regionaler Mehrfachvorhaltungen dadurch Rechnung trägt, dass sie bei Vorliegen sachlicher Gründe für bestimmte Städte/Gebiete innerhalb eines Versorgungsgebiets eine maximale Anzahl der Standorte festlegt und sodann für diesen Bereich eine Auswahlentscheidung unter den örtlichen Konkurrenten trifft.
    2. Eine sachlich vertretbare Leistungsgruppendefinition des Plangebers haben die Verwaltungsgerichte ihrer Entscheidung zugrunde zu legen. Ihnen ist es verwehrt, die Leistungsgruppendefinitionen durch - aus ihrer oder aus Sicht der antragstellenden Krankenhäuser - bessere Leistungsgruppendefinitionen zu ersetzen.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Versorgungsgebiete / maximale Standorte / Auswahlentscheidung
    2. Leistungsgruppendefinition / sachlich vertretbar / Gerichte nicht änderbar
    3. Leistungsgruppen 12.2+12.3 / Nichtzuweisung
    4. Überzeichnung Versorgungsgebiet 1 / Leistungsstärke+Erreichbarkeit / Auswahlentscheidung
    5. Fallzahlen maßgeblich / Mehrfachvorhaltung vermeiden / § 8 Abs. 2 KHG
    6. Kein Anspruch 12.2+12.3 / rechtsmäßige Nichtzuweisung / vorläufiger Rechtsschutz
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OVG

OVG NRW · 05.11.2025

13 B 380/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.1 – Stammzelltransplantation (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. Die im Krankenhausplan NRW 2022 erfolgten Definitionen u. a. der Leistungsgruppe 7.1 durch ICD/OPS-Nummern unter medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten sind von den Gerichten lediglich daraufhin zu überprüfen, ob der Plangeber damit die Grenzen des ihm zustehenden Planungsermessens einhält. Unerheblich ist, ob es aus der Sicht des Gerichts oder der Krankenhäuser "bessere" Zuordnungen gibt.
    2. Bei Leistungen, die aus Gründen der Qualitätssicherung auf der Planungsebene des Regierungsbezirks beplant werden, kann der Plangeber regelmäßig auch längere Fahrwege als den Patienten zumutbar ansehen. Eine erschwerte räumliche Erreichbarkeit führt nicht zu einer die Fehlerhaftigkeit der Bedarfsberechnung begründenden Unterversorgung im Planungsgebiet, wenn der Plangeber bei sachgerechter Abwägung davon ausgehen darf, dass die Qualitätssteigerung durch die Spezialisierung der Anbieter den Nachteil möglicher längerer Anfahrtswege überwiegt.
    3. Die von der zuständigen Behörde im Rahmen einer von ihr vorzunehmenden Bestenauswahl heranzuziehenden Auswahlkriterien werden weder vom Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vorgegeben noch vom Krankenhausplan NRW 2022 abschließend bestimmt. Ihr bleibt es deshalb unbenommen, auf weitere sachgerechte, mit den Zielen der Krankenhausplanung im Einklang stehende Auswahlkriterien - hier das Vorhandensein eines die Therapieformen sowohl der autologen als auch der allogenen Stammzelltransplantation umfassenden Leistungsangebots - zurückzugreifen.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Leistungsgruppendefinition 7.1 Stammzelltransplantation / Planungsermessen / Überprüfungsfunktion nicht Änderungsbefugnis Gerichte
    2. Regierungsbezirksebene / Qualität über Erreichbarkeit / längere Fahrwege zumutbar
    3. Auswahlkriterien / nicht abschließend vorgeschrieben
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VG

VG Düsseldorf · 08.05.2025

21 L 1307/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Auswahlermessen / Ermessensfehlgebrauch
    4. Fallzahlen / Bestenauslese
    5. Mindestmengen Rektumkarzinome / Zertifizierung Darmzentrum / Onkologisches Zentrum
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OVG

OVG NRW · 10.09.2025

13 B 387/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 - Pankreaseingriffe (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. 16 Abs. 5 KHGG NRW ist in Anwendung der für eine verfassungsrechtliche Überprüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes maßgeblichen Grundsätze weder formell noch materiell verfassungswidrig (vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2025 - 13 B 315/25 -).
    2. Die im Krankenhausplan 2022 vorgenommene landesweite Bedarfsanalyse für die Leistungsgruppe 16.4 unterliegt keinen rechtlichen Bedenken und konnte insoweit den am 16. Dezember 2024 in Umsetzung des Krankenhausplans erlassenen Feststellungsbescheiden zugrunde gelegt werden.
    3. Bei der im Wege der Bestenauswahl zu treffenden Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Krankenhäusern durfte der Antragsgegner in Bezug auf Behandlungen der Leistungsgruppe 16.4 (Pankreaseingriffe) neben den im Krankenhausplan 2022 ausdrücklich genannten Auswahlkriterien auch die in der Vergangenheit erbrachten Fallzahlen berücksichtigen.
    4. Bei einer Planung auf Regierungsbezirksebene darf der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung maßgeblich auf Leistungs- und Qualitätskriterien stützen, auch wenn dies zu regionalen Mehrfachvorhaltungen in unmittelbarer räumlicher Nähe führt.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. § 16 Abs. 5 KHGG NRW / verfassungsmäßig / vorläufiger Rechtsschutz
    2. Krankenhausplan 2022 / Bedarfsanalyse 16.4 / rechtlich unbedenklich
    3. Leistungsgruppe 16.4 Pankreas / Bestenauswahl / Fallzahlen als Kriterium
    4. Regierungsbezirksebene / Leistung und Qualitätskriterien / regionale Mehrfachvorhaltung
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OVG

OVG NRW · 10.12.2025

13 B 308/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 tiefe Rektumeingriffe (-)
    • LG 21.2 Ovarial-CA (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: Bei der im Wege der Bestenauswahl zu treffenden Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Krankenhäusern ist es dem Antragsgegner nicht ausnahmslos verwehrt, künftige, in Bezug auf die Erfüllung der strukturellen Auswahlkriterien relevante Entwicklungen, wie Fusions- oder Konzentrationspläne antragstellender Krankenhäuser, zu berücksichtigen. Da die Berücksichtigung solcher perspektivischer Umstrukturierungen dem Krankenhaus Vorteile gegenüber Mitbewerbern im Rahmen der Bestenauslese verschafft, unterliegt diese engen Grenzen. Die im Antragsverfahren gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen müssen eine tragfähige Grundlage für die Annahme bieten, dass die Umstrukturierungen bei Zuweisung der zu konzentrierenden Leistungsgruppen auch tatsächlich und rechtlich gesichert sind sowie in engem zeitlichen Zusammenhang erfolgen.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Versorgungsauftrag / automatische Ersetzung / Geltung bis neuer Bescheid
    2. UrologieVerlagerung / Fusion nicht abgeschlossen / maßgeblicher Zeitpunkt 16.12.2024
    3. Fusionspläne / Unsicherheit Genehmigungen / keine Berücksichtigung
    4. Auswahlkriterien 21.2 Ovarial-CA / 5 vs. 7 Kriterien / Mitbewerber vorrangig
    5. Leistungsgruppe 16.5 / Pathologie Kooperation / kein Vorrang
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VG

VG Gelsenkirchen · 11.03.2025

18 L 312/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.3 (Ösophaguseingriffe) (-)
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. § 80 Abs. 5 VwGO / Leistungsgruppen 16.3 + 16.5 / Antrag abgelehnt
    2. Antrag statthaft / Anfechtungsklage / belastender Bescheid 16.12.2024
    3. Offensichtlich rechtmäßig / Mindestkriterien fehlen / Kooperation Hämatologie/Onkologie
    4. Fallzahlen niedrig / Doppelstrukturen / Konzentration leistungsstarke Versorger
    5. Auswahlentscheidung fehlerfrei / Erreichbarkeit sekundär / Vollzugsinteresse überwiegt
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VG

VG Arnsberg · 11.04.2025

11 L 371/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 12.3 (Komplexe periphere arterielle Gefäße) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 12.3 Komplexe periphere arterielle Gefäße
    2. Krankenhausplanung NRW 2022
    3. Auswahl- und Qualitätskriterien / Kardiologie / Neurologie / Komplexe Nephrologie / Angiologie / Interventionelle Radiologie
    4. Kooperationsvereinbarung / Fallzahlen / Leistungskonzentration / Facharztvoraussetzungen
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OVG

OVG NRW · 11.07.2025

13 B 280/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.3 ‑ Ösophaguseingriffe (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.3 ‑ Ösophaguseingriffe
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Überangebot
    3. Hämatologie und Onkologie (Leistungsbereich) / Kooperationsvertrag
    4. Auswahlentscheidung / Bestenauslese / Mindestkriterien / Qualitätskriterien / Fallzahlen
    5. Zentrumsbildung
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OVG

OVG NRW · 11.07.2025

13 B 298/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.3 – (Ösophaguseingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.3 – Ösophaguseingriffe
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Kein fortbestehender Versorgungsauftrag
    3. Mindestfallzahlen Ösophagus (26/Jahr)
    4. Mindestmengentransparenzkarte 2024 / Fallzahlprognose P.A.-Daten
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OVG

OVG NRW · 11.07.2025

13 B 305/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 12.3 - Komplexe periphere arterielle Gefäße (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 12.3 - Komplexe periphere arterielle Gefäße
    2. Rechtsbeschwerde gegen Eilantrag / Beschränkung auf fristgerechte Gründe / Beschwerde zurückgewiesen
    3. Krankenhausplan NRW 2022
    4. Zulässige Heranziehung von Auswahlkriterien / Fallzahlen / regionale Erreichbarkeit / Leistungsstärke
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OVG

OVG NRW · 11.08.2025

13 B 378/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 24.1 – HNO (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 24.1 – HNO
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Hypothetische Umverteilung von Fallzahlen
    4. Drittwiderspruch / Drittanfechtungsklage im Krankenhausplanungsrecht / Kein Drittschutz durch Planaufnahme eines Konkurrenten
    5. Rechtsschutzbedürfnis (fehlend) / Keine Beeinträchtigung eigener Rechtsposition
    6. Bestandskraft des eigenen Feststellungsbescheids
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OVG

OVG NRW · 12.09.2025

13 B 316/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 Leukämie und Lymphome (+)
    • LG 15.1 Thoraxchirurgie (+)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. Das Gebot der Vermeidung von Mehrfachvorhaltungen in unmittelbarer räumlicher Nähe darf bei einer auf der Planungsebene des Regierungsbezirks erforderlichen Auswahl zwischen qualitativ gleich geeigneten Krankenhäusern als Hilfskriterium bzw. nachrangiges Kriterium herangezogen werden. Erweist sich hingegen ein Krankenhaus als besser geeignet als andere in die Auswahlentscheidung einbezogene Krankenhäuser, ist sicherzustellen, dass - entsprechend den Vorstellungen des Plangebers - den Qualitätskriterien eine vorrangige Bedeutung beigemessen wird.
    2. Auch die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung ist auf der Planungsebene des Regierungsbezirks ein Gesichtspunkt, der nur bei der Auswahl zwischen qualitativ gleich geeigneten Krankenhäusern herangezogen werden darf, weil der Plangeber auf dieser Planungsebene der wohnortnahen Versorgung gegenüber der Qualität nur eine untergeordnete Bedeutung beimisst. Die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung rechtfertigt danach nicht die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe an ein antragstellendes Krankenhaus, das sich nach Maßgabe der in zulässiger Weise herangezogenen Auswahlkriterien als qualitativ besser geeignet erweist als ein anderes in die Auswahlentscheidung einbezogenes, durch seine räumliche Lage gekennzeichnetes Krankenhaus.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Mehrfachvorhaltung / Regierungsbezirksebene / Qualität vorrangig
    2. Wohnortnahe Versorgung / nur Hilfskriterium / gleich geeignete Krankenhäuser
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VG

VG Gelsenkirchen · 13.03.2025

18 L 257/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 (Leukämie und Lymphome) (+)
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Versorgungsauftrag / Krankenhausplan NRW 2015/2022
    2. Ermessensfehler LG 7.2 / Fallzahlenvergleich / Bündelung Trägerstandorte
    3. Institutionelle Qualität / Personenneutralität / MAGS-Grundsätze Anhörung 2024
    4. Strahlentherapie-Vorhaltung / Auswahlkriterien / sachfremde Erwägungen
    5. Regionale Konzentration LG 16.4 /
    6. Rechtswidrige Auswahlentscheidung / Planaufnahme-Anspruch / Bedarfsgerechte Versorgung
    7. Wirtschaftliche Folgen / Abrechnungsverbot
    8. Einstweiliger Rechtsschutz / Status quo Sicherung / Überwiegen privater Interessen
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VG

VG Gelsenkirchen · 13.03.2025

18 L 69/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Rückgriff Versorgungsgeschehen / Versorgungsauftrag / Krankenhausplan NRW 2015/2022
    2. Mindestfallzahlen G‑BA / Eignung als Auswahlkriterium/ Fallzahlen LG 16.4 / Bedarfsermittlung Regierungsbezirk
    3. Leistungsgruppen 16.4 vs. 9.1 / Umstellung Abteilungs‑ auf Leistungsgruppenplanung
    4. Bestenauslese‑Grundsätze/ Gewichtung Qualitäts‑ und Auswahlkriterien / Nachvollziehbarkeit der Entscheidung
    5. Regionale Mehrfachvorhaltung / Konzentration der Versorgung / Flächendeckende ortsnahe Versorgung
    6. Bündelung von Fallzahlen / Trägerverbund vs. einzelner Standort / institutionelle statt personenbezogene Qualität
    7. Wirtschaftliche Folgen Versorgungsauftrag / Abrechnungsfähigkeit / Investitionsförderung
    8. Personenneutralität / strukturelle Qualität / Abgrenzung zur individuellen Expertise
    9. Prognosequalität / Mindestmengenprognose / Relevanz aktueller Fallzahlen 2023/2024
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VG

VG Gelsenkirchen · 14.03.2025

18 L 374/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Anfechtungsklage statthaft / Versorgungsauftragsentzug
    2. Chirurgie 9.1 Übergang
    3. Interessenabwägung-privat / Ermessensfehler wahrscheinlich / Konzentrationsbedenken
    4. Mehrfachversorgung / Träger-Falladdition-unrechtmäßig / Personenunabhängig
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VG

VG Düsseldorf · 14.03.2025

21 L 159/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 Pankreaseingriffe (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG-16.4-Pankreaseingriffe / Nichtzuweisung-Eilantrag
    2. Regionale-Planverfahren / Fallzahlen-Vergleich / Zwei-Wochen-Routine / Qualitätsauswahlkriterien
    3. Kostenträger-Schutz / Sofortige-Nichtzuweisung
    4. Bedarfsdeckung-Sparsamkeit / Überkapazitäten-Vermeidung
    5. Fallzahlen-Auswahlkriterium / G-BA-Mindestmenge / Zwei-Wochen-Routine
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VG

VG Düsseldorf · 14.03.2025

21 L 240/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 Leukämie und Lymphome (-)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (-)
    • LG 16.4 Pankreaseingriffe (-)
    • LG 21.2 Ovarial-CA (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Umstellung Abteilungs‑ auf Leistungsgruppenplanung
    2. Beantragte Leistungsgruppen LG 7.2,14.4, 16.4, 21.2 / Votierungen pro LG
    3. Abbau Kapazitäten eigenverantwortlich / Actus contrarius
    4. LG 7.2 Bedarfsermittlung
    5. Geeignetheit Fallzahlen / Routine-Indikator
    6. Zertifizierung Onkologisches Zentrum / nicht-hoheitlich / kein entscheidendes Gewicht
    7. Ambulantisierung / Verzahnung stationär-ambulant / stationäre Versorgung priorisiert
    8. Corona-freies Leistungsgeschehen / Fortschreibung 2024 / keine Willkür
    9. Routine/Erfahrung / Konzentrationsziel
    10. Gynäkologisches Krebszentrum / keine zwangsläufige Zuweisung / nicht-hoheitlich
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VG

VG Minden · 14.03.2025

6 L 133/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 15.1 (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. §123-VwGO-Eilantrag / Systemwechsel-2015-2022
    2. Auswahlkriterien-Fallzahlen / Onko-Expertise-Konzentration / G-BA-Mindestmenge
    3. Ermessensfehler-abgelehnt / Beigeladene höhere Fälle / öffentliche Interessenabwägung
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VG

VG Düsseldorf · 15.12.2025

21 L 3454/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 8.1 (EPU/Ablation) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 8.1 EPU/Ablation
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Bedarfsanalyse InEK-Daten 2019
    4. Auswahlkriterien / Erreichbarkeit / Leistungsstärke
    5. Ermessensentscheidung / Interessenabwägung
    6. Fehlende tragfähige Bedarfsanalyse / InEK-Datensätze (Basisjahr 2019) / Aktualisierungen medizinischer Leitlinien / Erhöhter Gesamtbedarf
    7. Gute Fallzahlenentwicklung der Antragstellerin vs. Mitbewerber / Nähe zu leistungsstarkem Anbieter nicht entscheidend
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VG

VG Düsseldorf · 17.03.2025

21 L 147/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 26.1 (Allgemeine Neurologie) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 26.1 Allgemeine Neurologie
    2. 6 Kliniken zugewiesen / Psychiatrie Synergie priorisiert / Stroke Unit Voraussetzung
    3. Keine etablierte Neurologie Station / Bedingter Vertrauensschutz / Öffentliches Interesse überwiegt
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VG

VG Düsseldorf · 17.03.2025

21 L 154/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 8.1 EPU-Ablation (-)
    • LG 8.3/ 13.4 Kardiale Devices (-)
    • LG 14.1 Endoprothetik Hüfte (-)
    • LG 14.2 Endoprothetik Knie (-)
    • LG 14.3 Revision Hüftendoprothese (-)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (-)
    • LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. 7 Leistungsgruppen / Nichtausweisung belastend
    2. LG 8.1 EPU Ablation / LG 14.1 14.4 Endoprothetik / LG 16.5 Rektum
    3. Alte Zuweisung 2018 / Keine Abbau Übergangsfrist / Nichtzuweisung Sofortverbot / Kostenträger Schutzanliegen
    4. LG 8.1 EPU Ablation / Hohe Komplexität
    5. Fallzahlen rückläufig / Bedingtes Vertrauen Plankrankenhaus / LG 8.3 13.4 Devices / mind. 1 Fall Woche
    6. LG 14.1 Hüftendoprothetik / Randgebiete Grundversorgung
    7. Bedingtes Vertrauen Plankrankenhaus / Keine Bedarfsreservierung / Neubewerber gleicher Marktzutritt
    8. Keine Versteinerung Landschaft / Spezialisierung Status Quo
    9. LG 14.2 Knieendoprothetik / LG 14.3 Hüftrevision / Primärversorgung Kopplung
    10. Komplexität Standortbegrenzung / Planungsebene RegBez
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VG

VG Düsseldorf · 17.03.2025

21 L 574/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 (Leukämie und Lymphome) (-)
    • LG 14.3 (Revision Hüftendoprothese) (-)
    • LG 14.4 (Revision Knieendoprothese) (-)
    • LG 21.2 (Ovarial-CA) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 7.2 Leukämie Lymphome / 14.3 & 14.4 Revisionen
    2. Alte Zuweisung 2023 ersetzt / Anfechtung statthaft / Versorgungsauftrag Entzug
    3. Konzentration Expertise
    4. LG 14.1 Endoprothetik Hüfte / Geriatrie Auswahlkriterium
    5. Doppelstandort vermeiden
    6. LG 14.3 Revision Hüfte / Primärversorgung Voraussetzung
    7. LG 14.2 Knieendoprothetik / Personelle Übererfüllung zweitrangig
    8. LG 14.4 Knie Revision / LG 21.2 Ovarial-CA
    9. Bedingter Vertrauensschutz / Keine Status Quo Garantie / Spezialisierung priorisiert
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VG

VG Düsseldorf · 17.03.2025

21 L 599/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 14.2 Endoprothetik Knie (-)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (-)
    • LG 16.2 Lebereingriffe (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.2, 14.4, 16.2 / Nichtausweisung belastend
    2. Versorgungsauftragentzug / KHP Systemwechsel Betten / Fallzahlen Leistungsgruppen / Alte Zuweisung
    3. Planaufnahme / Fehlerfreie Auswahlentscheidung
    4. LG-14.4-Knie-Revision / LG-14.2-Endoprothetik / Fallzahlen-Auswahlkriterium
    5. LG-16.2-Lebereingriffe / Qualität-durch-Menge
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VG

VG Gelsenkirchen · 18.03.2025

18 L 178/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 30.2 (Herztransplantationen) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 30.2 Herztransplantationen / Nebenbestimmung
    2. Kooperation Bedingung rechtswidrig
    3. Universitätsklinik S / 10 Fälle kombiniert HLT / Status quo bis Hauptsache
    4. Kooperationspflicht bestimmt / MKW-Einvernehmen fraglich
    5. Forschung Lehre ignoriert / Maschinenperfusion Vorteil / Ermessensfehler Auswahl
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OVG

OVG NRW · 18.11.2025

13 B 277/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 Leukämie und Lymphome (+)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (+)
    • LG 16.4 Pankreaseingriffe (-)
    • LG 21.2 Ovarial-CA (= Ovarialkarzinom) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. Für die Planungsebene des Regierungsbezirks X. fehlt es auf der Grundlage der Feststellungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes an einer tragfähigen Bedarfsanalyse für die im Streit stehende Leistungsgruppe 7.2 (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 1. September 2025, 13 B 265/25, juris, Rn. 35 ff.).
    2. Trifft der Antragsgegner die Bestenauslese zwischen konkurrierenden Krankenhäusern aufgrund von in der Vergangenheit erbrachten Fallzahlen als Qualitätskriterium, ist die Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Patientenströme aufgrund einer Standortschließung nicht sachgerecht, da diese keinen Rückschluss auf eine im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorhandene bessere Behandlungsqualität infolge einer in der Vergangenheit gewachsenen Routine und Expertise zulassen.
    3. Das Gebot der Vermeidung von Mehrfachvorhaltungen in unmittelbarer räumlicher Nähe darf bei einer auf der Planungsebene des Regierungsbezirks erforderlichen Auswahl zwischen qualitativ gleich geeigneten Krankenhäusern als Hilfskriterium bzw. nachrangiges Kriterium herangezogen werden. Erweist sich hingegen ein Krankenhaus als besser geeignet als andere in die Auswahlentscheidung einbezogene Krankenhäuser, ist sicherzustellen, dass - entsprechend den Vorstellungen des Plangebers - den Qualitätskriterien eine vorrangige Bedeutung beigemessen wird. (Vgl. bereits. OVG NRW, Beschluss vom 12. September 2025, 13 B 316/25, juris, Rn. 122 ff.)
    4. Die Fallzahlen der Vorjahre stellen speziell zur Leistungsgruppe 16.4 ein geeignetes Auswahlkriterium dar (vgl. bereits Beschluss vom 10. September 2025, 13 B 387/25, juris, Rn. 96 ff., ferner zur Leistungsgruppe 21.2 Beschluss vom 25. September 2025, 13 B 386/25, juris, Rn. 35 f.).
    5. Der Antragsgegner kann bei seiner Auswahlentscheidung ermessensfehlerfrei eine Zertifizierung (hier Gynäkologisches Krebszentrum) als zusätzliches Auswahlkriterien unberücksichtigt lassen.
    6. Die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung kann auf der Planungsebene des Regierungsbezirks nur bei der Auswahl zwischen qualitativ gleich geeigneten Krankenhäusern herangezogen werden, weil der Plangeber auf dieser Planungsebene der wohnortnahen Versorgung gegenüber der Qualität nur eine untergeordnete Bedeutung beimisst. (Vgl. bereits Beschluss vom 12. September 2025, 13 B 316/25, juris, Rn. 124 ff.)
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Fehlende tragfähige Bedarfsanalyse / Leistungsgruppe 7.2 / vorläufiger Rechtsschutz
    2. Fallzahlen / Bestenauslese / zukünftige Ströme Standortschließung / nicht sachgerecht
    3. Mehrfachvorhaltung / Hilfskriterium Regierungsbezirk / Qualität vorrangig
    4. Fallzahlen 16.4 / geeignetes Auswahlkriterium / Vorjahre
    5. Zertifizierung Gynäkologisches Krebszentrum / ermessenskonform unberücksichtigt
    6. Wohnortnahe Versorgung / nur gleiche Qualität / Regierungsbezirksebene
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VG

VG Düsseldorf · 19.03.2025

21 L 616/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.3 (Ösophaguseingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.3 Ösophaguseingriffe
    2. Überzeichnung Fälle / Fallzahlen sinkend / G-BA Mindestmenge
    3. Konzentration onkologisch / Kostenträger-Votum Null / Übergang bis 31.3.2025
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VG

VG Düsseldorf · 19.03.2025

21 L 619/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 12.3 (Komplexe periphere arterielle Gefäße) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Keine Zuweisung / Leistungsstärke entscheidend
    2. Alte Zuweisung 2021 entzogen / Übergang bis 31.3.2025 / Status quo scheitert
    3. LG 12.3 Komplexe periphere arterielle Gefäße/ 4 stärkere Mitbewerber
    4. Leistungsstärke/Erreichbarkeit / Schwerpunktbildung
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OVG

OVG NRW · 19.08.2025

13 B 394/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 22.1 - Perinataler Schwerpunkt (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: In den Verfahren um die erstmalige Zuweisung einer Leistungsgruppe in Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 bestimmt sich das Bestehen eines Anspruchs ausnahmsweise nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) die Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erlassen und hierin das Leistungsportfolio der Krankenhäuser mit Wirkung ab dem 1. April 2025 / 1. Januar 2026 festgelegt hat, also der 16. Dezember 2024.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Krankenhausplanung NRW 2022 / Zuweisungsverfahren / Leistungsgruppe 22.1 Perinataler Schwerpunkt
    2. Überzeichnung Versorgungsgebiet / fehlende Mindestkriterien QFR‑RL / keine Zuweisung
    3. Kein Versorgungsauftrag vorher / Antrag § 80 Abs. 5 VwGO unstatthaft
    4. Hilfsantrag § 123 VwGO / kein Anordnungsanspruch / fehlende Fallzahl Eignung
    5. Letzte Behördenentscheidung maßgeblich / Zeitpunkt 16.12.2024 / Neues Planungsverfahren
    6. Umfassende Neuplanung NRW / Vergleich mit Bedarf / Anhörungsverfahren MAGS 2024
    7. Konkurrenzsituation / chancengleiches Auswahlverfahren § 8 Abs. 2 KHG / keine nachträgliche Berücksichtigung
    8. Neue Umstände nur in Neuverfahren / Bescheidsänderung möglich
    9. Mindestvoraussetzungen nicht nachgewiesen / fehlende Kostenträgerbestätigung / Formblatt‑Nachweise unvollständig
    10. Nachbescheinigung Februar 2025 nicht ausreichend / Bestätigung Kostenträger fehlt
    11. Ergebnis / keine Mindestvoraussetzungen / kein Anspruch auf Zuweisung der Leistungsgruppe 22.1
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VG

VG Gelsenkirchen · 20.03.2025

18 L 375/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (-)
    • LG 21.2 (Ovarial-CA) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.5 Rektumeingriffe + 21.2 Ovarial-CA / Überzeichnung / 5/9 Auswahlkriterien / Fallzahlen niedrig / Konzentration onkologisch
    2. Keine Fusion Urologie / Kein Personalausgleich / Status quo entzogen
    3. Konzentration onkologisch / Zertifiziertes Genitalkrebszentrum / geplante Fusion irrelevant / Kein Bestandsschutz
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VG

VG Aachen · 20.03.2025

7 L 67/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
    • LG16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (-)
    • LG 21.2 (Ovarial-CA) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. KHGG NRW: Leistungsgruppen statt Bettenzahl / Keine Leistungserbringung ohne Leistungsgruppenzuweisung
    2. Bedarfsanalyse als ausreichend angesehen / Einwand der AS (Bemessung Versorgungsbedarf zu niedrig) erfolglos
    3. 2019 als Basisjahr für Bedarfsermittlung / Bedarfsprognose InEK 2019
    4. Stationäre Fallzahlen, mithin stationär behandelte, operierte Krebserkrankungen maßgeblich / Keine tragfähige Annahme steigender Neuerkrankungen
    5. Bevorzugung leistungsstärkerer Standorte / Individuelle Expertise nachrangig / Fokus auf strukturelle, personenunabhängige Qualität
    6. Planungsebene: Regierungsbezirk, nicht Kreisebene
    7. Wechsel der Klinikleitung führt nicht zwingend zu durchgreifender Fallzahlsteigerung / Verlust qualifizierten Personals als Auswahlargument nicht überzeugend
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VG

VG Gelsenkirchen · 21.03.2025

18 L 495/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 12.3 (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Krankenhausplan NRW 2022 / Leistungsgruppe 12.3 Gefäßchirurgie / Mindestkriterien nicht erfüllt / Vollziehungsinteresse überwiegt
    2. InEK-Daten Basisjahr 2019 / Bedarfsermittlung auf Grundlage des Basisjahrs 2019 je Leistungsbereich, Leistungsgruppe und Versorgungsgebiet
    3. Mindestkriterien nicht erfüllt / Fehlen eines Facharztes für Herzchirurgie / Fehlen eines Facharztes für Thoraxchirurgie
    4. Kooperation unzureichend / Vorhaltung der fachärztlichen Vorgaben am Standort / Keine "Bedarf"-Kooperation
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VG

VG Aachen · 22.01.2026

7 L 1131/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG14.2 (Endoprothetik Knie) (+)
    • LG 14.5/25.2 (Wirbelsäuleneingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG14.2 Endoprothetik Knie / LG 14.5/25.2 Wirbelsäuleneingriffe
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Krankenhausplanung NRW
    3. Teilweise Begründetheit / Interessenabwägung
    4. Auswahlentscheidung / Auswahlermessen
    5. Bedarfsanalyse / Bedarfsprognose
    6. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Mindestmengenregelung / MRT als Auswahlkriterium / Rettungswesen / Ärztliche Expertise / Technische Ausstattung
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VG

VG Arnsberg · 22.05.2025

11 L 352/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.1 (Stammzellentransplantation) (-)
    • LG 7.2 (Leukämie und Lymphome) (-)
    • LG 16.2 (Lebereingriffe) (-)
    • LG 16.3 (Ösophaguseingriffe) (-)
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (-)
    • LG 21.2 (Ovarial-CA) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 7.1 Stammzellentransplantation / LG 7.2 Leukämie und Lymphome / LG 16.2 Lebereingriffe / LG 16.3 Ösophaguseingriffe / LG 16.4 Pankreaseingriffe / LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe / LG 21.2 Ovarial-CA
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Bedarfsanalyse Krankenhausplan 2022
    3. § 80 Abs. 5 VwGO / Versorgungsauftrag Entfall
    4. Auswahlentscheidung Ermessen / Auswahlkriterien Qualität / Strahlentherapie Kooperation / DKG-Zertifizierung nachrangig / Viszeralchirurgie Voraussetzung
    5. Bedarfsprognose InEK-Daten / G-BA Mindestmengen / / Fallzahlen 2019-2023
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OVG

OVG NRW · 22.10.2025

13 B 297/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (-)
    • LG 16.2 Lebereingriffe (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.4 Revision Knieendoprothese / LG 16.2 Lebereingriffe
    2. Krankenhausplanung NRW / Krankenhausplan NRW 2022
    3. Beschwerde
    4. Auswahlentscheidung / Mindestkriterien
    5. Fallzahlen als Auswahlkriterium
    6. Prognoseentscheidung Behörde
    7. Strukturqualität / Konzentrationsgebot / Fachklinikprivilegierung
    8. Geriatrie als Auswahlkriterium
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OVG

OVG NRW · 22.12.2025

13 B 365/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.2 Lebereingriffe (-)
    • LG 16.4 Pankreaseingriffe (-)
    • LG 21.2 Ovarial-CA (= Ovarialkarzinom) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Zertifikate / keine ausschlaggebende Bedeutung / Krankenhausplan NRW 2022
    2. Fallzahlen 16.4 Pankreas / maßgebliches Auswahlkriterium
    3. Prognostische Steigerung / nicht berücksichtigt / Vergangenheits-Expertise
    4. Wohnortnähe Regierungsbezirk / untergeordnet vs. Qualität / längere Wege
    5. Volumen-Qualitäts Zusammenhang / Ovarialkarzinom / Fallzahlen maßgeblich
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VG

VG Düsseldorf · 23.05.2025

21 L 1140/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 12.2 (Carotis operativ/interventionell) (-)
    • LG 12.3 (Komplexe periphere arterielle Gefäße) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 12.2 Carotis operativ/interventionell / LG 12.3 Komplexe periphere arterielle Gefäße
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Interessenabwägung / Summarische Prüfung / Fehlerfreie Auswahlentscheidung
    4. Bedarfsermittlung (Fallzahlen, InEK-Daten) / Bedarfsprognose 2019
    5. Qualitätsvorsprung Mitbewerber / Auswahlentscheidung zugunsten leistungsstärkerer Versorger
    6. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Mindestkriterium: Zuweisung der LG 12.3
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VG

VG Köln · 23.10.2025

7 L 2144/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.2 (Leukämie und Lymphome) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 7.2 Leukämie und Lymphome
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Krankenhausplanung
    3. Bedarfsanalyse / Interessenabwägung / Auswahlentscheidung
    4. Fallzahlenprognose / Schwankungsbreite 15%
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VG

VG Arnsberg · 25.03.2025

11 L 84/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 21.3 (Senologie) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Krankenhausplan NRW 2022 / Leistungsgruppe 21.3 Senologie / Mindestkriterien nicht erfüllt
    2. Auswahlentscheidung / Nichterfüllung der Qualitätsanforderungen für das ärztliche Personal
    3. ÄKzert Zertifizierung Brustzentrum fehlt / Entzug Zertifikat 2023 / Qualifikation der Operateure mit Level II / I Qualifikation aktuell nicht ausreichend
    4. Fallzahlen als Auswahlkriterium / G-BA Mindestmenge 100 Fälle pro Jahr
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OVG

OVG NRW · 25.09.2025

13 B 386/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 19.1 – Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) (-)
    • LG 21.2 – Ovarialkarzinom, d. i. Eierstockkrebs (Ovarial-CA) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 19.1 – Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie / LG 21.2 Ovarial-CA
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Krankenhausplanung
    3. Bedarfsprognose
    4. Auswahlentscheidung / Bestenauslese / Fallzahlen / Qualitätskriterium
    5. Belegabteilung / Belegarzt
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OVG

OVG NRW · 26.01.2026

13 B 338/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 15.1 – Thoraxchirurgie (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: In die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Krankenhausträgern über die Vergabe eines Versorgungsauftrags darf der Antragsgegner die Erwägung einstellen, ob zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Versorgungsauftrags nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erreichende Mindestmengen bereits in der Vergangenheit regelhaft und verlässlich erfüllt wurden.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 15.1 – Thoraxchirurgie / Versorgungsauftrag
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Krankenhausplanung NRW
    3. Bestenauswahl / Auswahlentscheidung
    4. Qualitätssicherung / G-BA-Mindestmengen (§ 136b SGB V), Bewirkungsverbot / Mindestmengenprognose 75 Fälle
    5. Fallzahlen (Bezugsjahre 2019-2023)
    6. DKG-zertifiziertes onkologisches Zentrum
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VG

VG Aachen · 26.02.2025

7 L 26/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 22.2 (Perinatalzentrum Level 1) (-) – Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Feststellungsbescheid
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. § 80 Abs. 5 VwGO / Leistungsgruppe 22.2 Perinatalzentrum Level 1 / Antrag abgelehnt
    2. Antrag statthaft / Anfechtungsklage / belastender Bescheid 16.12.2024
    3. Offensichtlich rechtmäßig / Interessenabwägung / Vollziehungsinteresse überwiegt
    4. Bedarfsanalyse unbeanstandet / Planungsverfahren korrekt / Auswahlentscheidung fehlerfrei
    5. Bedarfsanalyse / tatsächlicher Bedarf / gerichtliche Nachprüfung
    6. Prognosen / valide Daten / wissenschaftliche Methodik
    7. Perinatalzentrum Level 1 / <1250g Frühgeborene / QFR-Richtlinie
    8. Mindestmenge 25 Fälle / mehrfach nicht erreicht / Leistungsstärke
    9. Fallzahlen Vergangenheit / Qualitätsindikator / Auswahlkriterium
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VG

VG Düsseldorf · 26.03.2025

21 L 852/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.2 (Lebereingriffe) (-)
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
    • LG 21.2 (Ovarial-CA) (-)
    • LG 21.3 (Senologie) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 21.3 Senologie / LG 16.2 Lebereingriffe / LG 16.4 Pankreaseingriffe / LG 21. 2 OvarialCA
    2. § 80 VwGO Eilverfahren / Vollziehungsinteresse überwiegt
    3. Voraudit als struktureller Nachweis / Zertifizierung als Brustzentrum
    4. G-BA-Mindestmenge 100 Fälle/Jahr (bzgl. Senologie)
    5. Kein Vorrang bestehender Plankrankenhäuser (Art. 12 Abs. 1 GG) / Vermeidung von „Betonierung“ bzw. „Versteinerung“ der Krankenhauslandschaft
    6. Konzentration onkologischer Leistungen, Zentrierung der Versorgung
    7. InEKDatensatz als Grundlage für Bedarfsermittlung / Basisjahr 2019 für die Bedarfsprognose
    8. Akzeptanz längerer Fahrtzeiten / regionale Mehrfachvorhaltung zugunsten der Qualitätskonzentration
    9. GBAMindestmengenregelung: 20 Fälle pro Jahr und Standort eines Krankenhauses für komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas / Fallzahlen als primäres Auswahlkriterium
    10. Standortreduktion zugunsten großer Zentren / „Leistungszentren“ / Verzicht auf Gelegenheitsversorger (Gelegenheitschirurgie) / Konzentration auf Standorte mit regelmäßig 20+ Fällen pro Jahr
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VG

VG Arnsberg · 27.03.2025

11 L 200/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • 14.3 (Revision Hüftendoprothetik) (-)
    • 14.4 (Revision Knieendoprothetik) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.3 Revision Hüftendoprothese / LG 14.4 Revision Knieendoprothese
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Bedarfsgerechte Versorgung /Qualitätssicherung /Patientensicherheit
    4. Fallzahlen / Mindestkriterien / Auswahlentscheidung
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VG

VG Gelsenkirchen · 27.03.2025

18 L 505/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (+)
    • LG 16.2 (Lebereingriffe) (-)
    • LG 16.3 (Ösophaguseingriffe) (-)
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.2 Lebereingriffe / LG 16.3 Ösophaguseingriffe / LG 16.4 Pankreaseingriffe / LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe
    2. Krankenhausplan 2022 (NRW) / Auswahlkriterien (Krankenhausplan) / Mindestkriterien
    3. Regionale Mehrfachvorhaltungen / Vorhaltung "am Standort" vs. "in Kooperation"
    4. Fallzahlen (Leistungserbringung)
    5. Leistungskonzentration
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VG

VG Aachen · 27.03.2025

7 L 199/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe
    2. Interessenabwägung / Rechtmäßigkeit Maßnahme / Kein Planaufnahmeanspruch
    3. Hochkomplexe Leistungen / Nachrangige Bedeutung der Erreichbarkeit
    4. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Eignung Fallzahlen / Zusammenhang Menge/Qualität
    5. Vermeidung Mehrfachversorgung
    6. Zertifizierungen = keine Bedeutung für Auswahlentscheidung
    7. Leistungskonzentration / Regionale Konzentrierung
    8. Übererfüllung fachärztlicher Vorgaben
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VG

VG Münster · 27.03.2025

9 L 141/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 14.3 Revision Hüftendoprothese (+)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.3 Revision Hüftendoprothese / LG 14.4 Revision Knieendoprothese
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Suspensivinteresse vs. Vollzugsinteresse / Widerlegung der Vermutung des öffentlichen Interesses
    4. Mindestmengenregelungen (G-BA, § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V)
    5. Auswahlentscheidung / Ermessensfehler
    6. Bestenauslese / Fallzahlen als Auswahlkriterium / Fehlerhafte Fallbündelung
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VG

VG Münster · 27.03.2025

9 L 176/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe
    2. Auswahlverfahren / Keine Berücksichtigung nicht-hoheitlicher Zertifikate / Darmkrebszentrum
    3. Mindestmengenregelung (§ 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.E.)
    4. Bündelung von Fallzahlen
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VG

VG Aachen · 27.08.2025

7 L 559/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 8.1 (EPU/Ablation) (+)
    • LG 8.3 (Kardiale Devices) (+)
    • LG 12.1 (Bauchaortenaneurysma) (+)
    • LG 12.2 (Carotis operativ/interventionell) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 8.1 EPU/Ablation / LG 8.3 Kardiale Devices / LG 12.1 Bauchaortenaneurysma / LG 12.2 Carotis operativ/interventionell
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. InEK-Datensatz 2019 / Regionale Verteilung
    4. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Volume-outcome-Relation übertragbar
    5. Chefarztwechsel Expertise
    6. Doppelstrukturen Vermeidung
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VG

VG Köln · 27.11.2025

7 L 2031/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 14.1 (Endoprothetik Hüfte) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.1 Endoprothetik Hüfte
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Krankenhausplanung NRW
    3. Bedarfsanalyse / InEK-Datensätzen 2019
    4. Auswahlentscheidung / Ermessensfehler
    5. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Leistungs- und Qualitätskriterien / Kinderklinik-Stabilisierung und Konzentrationskonzept
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OVG

OVG NRW · 28.01.2026

13 B 312/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 8.1 EPU/Ablation (-)
    • LG 8.3/13.4 Kardiale Devices (-)
    • LG 14.1 Endoprothetik Hüfte (-)
    • LG 14.2 Endoprothetik Knie (-)
    • LG 14.3 Revision Hüftendoprothese (-)
    • LG 14.4 Revision Knieendoprothese (-)
    • LG 16.5 Tiefe Rektumeingriffe (-)
  • Leitsätze der Entscheidung:
    1. Der Rückgriff auf ein relevantes Versorgungsgeschehen (hier: Mindestfallzahl von einem Fall pro Woche für die Leistungsgruppe 8.3/13.4) stellt nicht deshalb ein unzulässiges Auswahlkriterium dar, weil für seine Anwendung eine gesetzliche Grundlage fehlt.
    2. Der Rückgriff auf die in der Vergangenheit erbrachten Fallzahlen als Auswahlkriterium für die Leistungsgruppen 14.1 (Endoprothetik Hüfte) und 14.2 (Endoprothetik Knie) ist zulässig, weil hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die für diese Fallgruppe auf einen positiven Zusammenhang zwischen Fallzahl und Leistungsqualität sprechen.
    3. Zu den im Krankenhausplan NRW 2022 bestimmten Voraussetzungen für die Einstufung als Fachklinik.
    4. Zur Auswahlentscheidung zwischen Allgemeinkrankenhäusern und Fachkliniken.
    5. In Bezug auf die Leistungsgruppe 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) können (Mindest-) Fallzahlen ein geeignetes Auswahlkriterium darstellen, weil hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die für diese Leistungsgruppe auf einen positiven Zusammenhang zwischen hoher Fallzahl und besserer Behandlungsqualität schließen lassen.
    6. Die besondere persönliche Expertise von Einzelpersonen ist im Rahmen der Auswahlentscheidung allenfalls von nachrangiger Bedeutung, da der Krankenhausplan strukturelle, von Einzelpersonen unabhängige Qualität anstrebt, die auch im Fall der Abwesenheit dieser Einzelpersonen für die Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben muss.
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. Rückgriff Versorgungsgeschehen / Mindestfallzahlen / Auswahlkriterium
    2. Fallzahlen Endoprothetik / VolumenQualitätZusammenhang / Leistungsgruppen 14.1 und 14.2
    3. Fachklinikdefinition / Planungsvoraussetzungen / Krankenhausplan NRW 2022
    4. Auswahlentscheidung / Allgemeinkrankenhaus vs. Fachklinik / Planungskriterien
    5. Mindestfallzahlen 16.5 / VolumenQualitätNachweis / Eignung als Auswahlkriterium
    6. Personenneutralität / nachrangige individuelle Expertise/ Strukturelle Qualität
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VG

VG Düsseldorf · 28.03.2025

21 L 1005/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 14.1 (Endoprothetik Hüfte) (-)
    • LG 14.2 (Endoprothetik Knie) (-)
    • LG 14.3 (Revision Hüftendoprothese) (-)
    • LG 14.4 (Revision Knieendoprothese) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.1 Endoprothetik Hüfte / LG 14.2 Endoprothetik Knie / LG 14.3 Revision Hüftendoprothese / LG 14.4 Revision Knieendoprothese
    2. Auswahlkriterien / Fallzahlen / Geriatrie am Standort / Qualitätsvorsprung / besondere Expertise
    3. Bedarfsermittlung / Basisjahr 2019 / InEK-Datensatz / Prognose 2024 / Abgrenzung elektive u. notfallmäßige Eingriffe
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VG

VG Düsseldorf · 28.03.2025

21 L 949/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 7.1 (Stammzelltherapie) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 7.1 (Stammzelltherapie)
    2. Krankenhausplanung NRW
    3. Interessenabwägung / Bedarfsermittlung Krankenhaus / Auswahlentscheidung Krankenhaus
    4. Qualitätskriterien / Mindestmengenregelung GBA
    5. Allogene Stammzelltransplantation / Autologe Stammzelltransplantation
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VG

VG Köln · 28.03.2025

7 L 217/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • 19.1 (MKG) (-)
    • 21.2 (Ovarial-CA) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 19.1 (MKG) / LG 21.2 (Ovarial-CA)
    2. Bedarfsfeststellung / Valide Daten / Wissenschaftlich anerkannte Methode
    3. Fallzahlen als geeignetes Auswahlkriterium / Qualität / Erfahrung
    4. Geringe Fallzahlen Antragstellerin
    5. Zuweisung zusätzlicher Fälle
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VG

VG Köln · 28.03.2025

7 L 324/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 15.1 (Thoraxchirurgie) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 15.1 (Thoraxchirurgie)
    2. Interessenabwägung / Rechtmäßigkeit des Bescheides
    3. Bedarfsermittlung aus Daten des Jahres 2019
    4. Fehlerhafte Heranziehung der G-BA-Mindestmenge für LG 15.1 / Kein Erfolg trotz Fehlers / Auswahlentscheidung
    5. Entscheidender Auswahlgrund (Fallzahlen) / Fallzahlen als Auswahlkriterium
    6. DKG-Zertifizierung/Robotik-Chirurgie
    7. Lokale Bündelung
    8. Keine Ermessensüberschreitung wegen Missachtung von § 12 Abs. 5 Satz 1 KHGG NRW
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VG

VG Gelsenkirchen · 28.11.2025

18 L 1816/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 8.1 (EPU/Ablation) (übereinstimmend für erledigt erklärt)
    • LG 8.3 (Kardiale Devices) (+)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 8.1 EPU/Ablation / LG 8.3 Kardiale Devices
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Krankenhausplanung
    3. Aufschiebende Wirkung Klage
    4. Bedarfsanalyse defizitär / Fehlende Korrektur Prognose / Unberücksichtigte Leitlinienänderungen
    5. Interessenabwägung / Auswahlentscheidung / Ermessensfehler / Vermeidung Doppelvorhaltung / Fehlerhafte Bestenauslese
    6. Fallzahlen 2019 InEK
    7. Gemeinsame Betrachtung von Krankenhausstandorten
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VG

VG Arnsberg · 31.03.2025

11 L 71/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 (Pankreas-Eingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.4 Pankreas-Eingriffe
    2. Krankenhausplan NRW 2022
    3. Konzentration der Leistungserbringung
    4. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Qualitätskriterien / Menge erbrachter Leistungen / Basisjahr Bedarfsermittlung (2019) / Stationäre Fallzahlen
    5. Gelegenheitsversorger / Bedarfsprognose (Krebsregister)
    6. Lokale Bündelung / Räumliche Nähe
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VG

VG Köln · 31.03.2025

7 L 381/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 14.3 (Revision Hüftendoprothese) (-)
    • LG 14.4 (Revision Knieendoprothese) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 14.3 Revision Hüftendoprothese / LG 14.4 Revision Knieendoprothese
    2. Fehlerfreie Auswahlentscheidung
    3. Fallzahlen als Auswahlkriterium / Bestenauslese / Übererfüllung fachärztlicher Voraussetzungen
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OVG

OVG NRW · 31.07.2025

13 B 370/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.4 Pankreaseingriffe
    2. Krankenhausplan NRW 2022 / Vermeidung Mehrfachversorgung
    3. Auswahlentscheidung / Bestenauslese / Fallzahlen / Flächenstandort
    4. Regionale Mehrfachvorhaltung
    5. Zertifizierung / Expertise-Zurechnung trägerintern
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OVG

OVG NRW · 31.07.2025

13 B 376/25
  • Verfahrensgegenständliche Leistungsgruppen und Obsiegen des Krankenhauses: +/- je (bezogen auf Leistungsgruppen):
    • LG 16.4 (Pankreaseingriffe) (-)
  • Leitsätze der Entscheidung: /
  • Schlagworte/Zusammenfassung:
    1. LG 16.4 Pankreaseingriffe
    2. Beschwerdeverfahren
    3. Krankenhausplan NRW 2022 / Ermessensentscheidung
    4. Auswahlentscheidung Überangebot / Bestenauswahl / Zulässigkeit Fallzahlen-Kriterium / Qualität vor Erreichbarkeit / Lokale Konzentration von Versorgern
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