AVP Insolvenz: Krankenhausapotheken-AGB 2.0

[Download als PDF]

AVP Insolvenz: Krankenhausapotheken-AGB 2.0

Was wir vorhaben:

Die Insolvenz der AvP Deutschland GmbH hat ein Schlaglicht auf die Rechtsverhältnisse zwischen Apotheken und Rechenzentren geworfen. Eine der Ursachen, weswegen Apotheken so schwer von den Folgen der Insolvenz getroffen sind, liegt in der Vertragsgestaltung mit den Rechenzentren, eine weitere im Vollzug. Daraus können Lehren gezogen werden. Hierfür muss nicht auf den Gesetzgeber gewartet werden.

In Zusammenarbeit zwischen Krankenhausapotheken, zukünftigen Abrechnungszentren und auch mit den Krankenkassen ist es möglich, insolvenzfeste Abrechnungswege zu schaffen, jedenfalls aber die Insolvenzfestigkeit zu erhöhen. Vollständig entfällt die Insolvenzproblematik, wenn Abtretungen unterbleiben und Zahlungen aus Sammelabrechnungen direkt von den Rechenzentren der Kassen an die Apotheken gehen. Reduziert wird die Problematik, u. a. wenn Abtretungen unterbleiben, die Gestaltung von Treuhandkonten optimiert und die Führung der Treuhandkonten kontrolliert wird.

Wie wir das erreichen wollen:

Erreicht werden soll dieses Ziel, indem Mustermodelle für die Zahlungsströme und Muster-AGB mit den großen Anbietern für Abrechnungen verhandelt werden. Dazu wollen wir neben dem Krankenhauszweckverband Rheinland e. V. zumindest zehn weitere Krankenhäuser bzw. Krankenhausapotheken finden, die uns für solche Verhandlungen mandatieren. Mit Ihnen erarbeiten wir die für Sie wichtigsten Zielsetzungen, zeigen Lösungsmodelle und lösen Zielkonflikte. Parallel nutzen wir unsere Kontakte zur Sondierung der Gestaltung mit Anbietern und konkretisieren die Umsetzbarkeit soweit nötig auch mit Krankenkassen. Danach stehen die unmittelbaren Verhandlungen an. Das Ergebnis ist im Idealfall, dass Musterbedingungen entwickelt und mit den Anbietern konsentiert werden. Dann können sie den zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu Grunde gelegt werden.

Was wir nicht erreichen können:

Diese Bedingungen werden keine finanziellen Konditionen enthalten und sie werden nicht exklusiv sein, d. h. sie werden nachfolgend frei verwendbar sein. Diese Grenzen folgen aus den Maßgaben für die Entwicklung sogenannter Standardbedingungen aufgrund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wir wollen die Beteiligten durch diese Standards unterstützen, jedoch kein Verhandlungskartell bilden.

Zu beachten ist weiterhin, dass alle Abweichungen von den bisherigen Modellen voraussichtlich zu leichten Kostensteigerungen führen werden. Sicherheit verursacht Aufwand und reduziert Flexibilität. Das wird Geld kosten. Gebühren mögen also bei Nutzung solcher Bedingungen leicht steigen, ggf. sind auch Verwaltungskosten auf Seiten der Krankenkassen einzuplanen.

Schließlich wird es nichts sein, was binnen ein oder zwei Wochen zu erledigen ist. Die Anpassungen können auch Umstellung von Prozessen bei den Anbietern, der Kalkulation dort und bei Direktzahlung auch bei den Krankenkassen erfordern. Wer die Chancen aus solchen Bedingungen zügig nutzen will, wird noch etwas auf den bisherigen Grundlagen arbeiten müssen. Deswegen mag man im Moment Wechsel-Entscheidungen aufschieben, u. U. vorsorglich Kündigungen aussprechen z. B. zum Ende dieses oder des nächsten Quartals bzw. von aktuellen Vereinbarungen mit Mindestlaufzeiten absehen.

Unsere Konditionen:

Unsere Leistungen werden wir gegen Stundensatz erbringen, also ausschließlich nach dem tatsächlichen Aufwand berechnen, der bei uns und durch die Beiziehung von weiteren Spezialisten entsteht. Die Kosten werden durch die Anzahl der beteiligten Mandanten dividiert und auf diese pro Kopf aufgeteilt. Jede Krankenhausapotheke zählt hierbei als ein Kopf, auch wenn Verbünde mandatieren. Damit soll Fairness in der Verteilung befördert werden. Eine Ausnahme gilt für Einrichtungen, die Mitglieder des Krankenhauszweckverbandes Rheinland e. V. sind. Diese können die Leistungen kraft Mitgliedschaft in Anspruch nehmen. Der Zweckverband zählt in diesem Mandat auch nur als ein Kopf. Grund hierfür ist, dass sich der Zweckverband während der Insolvenz schon umfassend engagiert und Kosten u. a. für die Beratung übernommen hat, die an sich von einem bundesweit tätigen Verband zu tragen gewesen wären. In der Vorzugskondition liegt ein Ausgleich hierfür. Wir rechnen insgesamt mit Kosten im Bereich von 1.500 bis 2.500 Euro je Kopf, wenn z. B. der Fokus ausschließlich auf Insolvenzsicherheit liegt, man sich auf ein bis zwei Modelle ohne Vorfinanzierungselement beschränkt und mehr als 15 Einrichtungen zu einer Mandatierung bereit sind. Das wird sich konkreter ergeben, wenn das überwiegenden Interesse der Beteiligten geklärt ist.

Wer wir sind:

PPP Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft, die auf die Beratung und Vertretung von Einrichtungen und Verbänden des Gesundheitswesens spezialisiert ist. Anwälte unserer Partnerschaft unterstützten bereits in hoher Intensität bei der Bewältigung der Umsatzsteuerproblematik, Fortentwicklung von § 129a-Verträgen, allgemeinen Retaxierungsfragen und nun bei der Bewältigung der Insolvenzproblematik. Tätig sind hier u. a. Herr Mathias Wallhäuser und unser Namenspartner Dr. Andreas Penner. Dr. Penner begleitet die Thematik zudem durch wissenschaftliche Veröffentlichungen und unterstütz seit mehreren Jahren den Krankenhauszweckverband Rheinland e. V. in Fragen und Verhandlungen zu 129a-Verträgen. Aufgrund dessen verfügen wir über vielfältige Kontakte zu Krankenhäusern, Verbänden, Krankenkassen, Rechenzentren und sind mit vielen Kollegen vernetzt, die Krankenhausapotheken beraten. Für dieses Projekt werden wir außerdem Insolvenzrechtsspezialisten hinzuziehen. Wir sind überzeugt, dass wir in dieser Kombination einen Beitrag leisten können, der solch schwere Verwerfungen zu vermeiden hilft, damit Sicherheit und Vertrauen wieder aufgebaut werden können.

Ihr Vorteil:

Da die Nutzung der Muster-AGB nicht eingeschränkt werden und Konditionen offen bleiben, wird am Ende kein vollständiger Vertrag entstanden sein und es wird keine Exklusivität geben. Trotzdem lohnt sich der Einsatz, weil er die Chance bietet, dass Ihre Interessen und Einschätzungen besonderes Gehör erhalten. Gerne arbeiten wir dafür mit Ihren angestammten Beratern zusammen, die sodann nahtlos die Finalisierung der Konditionen sowie die Implementierung in Ihrer Einrichtung übernehmen können.

In der aktuellen Situation liegt also die einmalige Chance, „den Spieß umzudrehen“. Bisher wurden die AGB von den Rechenzentren vorgegeben, nun können Sie diese mit verhandeln. Aufgrund der Marktveränderungen und der sehr hohen Wechselbereitschaft gibt es Rechenzentren, die sich auf Ihre Wünsche einstellen wollen. Bleiben die Krankenhäuser vereinzelt, wird sich unter Umständen wenig ändern.

Haben Sie Interesse?

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!

Dr. Andreas Penner

penner@ppp-rae.de

Standort Düsseldorf

Ungelsheimer Weg 8

40472 Düsseldorf

Tel.: 0211 – 9543360

Fax: 0211 – 95433699

info-duesseldorf@ppp-rae.de