Krankenhausreform NRW: Start der regionalen Konferenzen zur Krankenhausplanung

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Krankenhausreform NRW: Start der regionalen Konferenzen zur Krankenhausplanung

Die nächste Phase der Umsetzung der Krankenhausplanung wurde eingeläutet: Seit dem 15.04.2024 finden in Nordrhein-Westfalen regionale Konferenzen statt, in denen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) den beteiligten Krankenhäusern, Kostenträgern, Vertretern der Politik, der Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung das weitere Planungsverfahren vorstellt. Bis zum 01.07.2024 sind für die insgesamt 16 Versorgungsgebiete zehn regionale Konferenzen anberaumt. Das schriftliche Anhörungsverfahren startet für die Planungsebene Kreis/kreisfreie Stadt ab Mitte Mai 2024, für die weiteren Planungsebenen ab Mitte Juni 2024. Die Stellungnahmen will das MAGS bis zum Ende der Sommerferien Mitte August 2024 vorliegen haben, um auf dieser Basis die Leistungsbereiche und Leistungsgruppen zuweisen. Ziel ist, allen Krankenhäusern die neuen Feststellungsbescheide bis Ende des Jahres 2024 zuzustellen.

Im Vorfeld der regionalen Planungskonferenzen fanden zu dem jeweiligen individuellen Leistungsportfolio der Krankenhäuser Abstimmungen zwischen den einzelnen Krankenhäusern und den Kostenträgern statt, die je nach Leistungsgruppe im Konsens oder Dissens endeten. Das MAGS hat bereits darauf hingewiesen, dass es in einigen Bereichen eine stärkere Konzentration von Leistungen erwartet als bislang zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern vereinbart. Krankenhausträger in NRW können zum aktuellen Stand daher nicht davon ausgehen, dass sie im schlechtesten Fall nur auf die Leistungen verzichten müssen, für die lediglich ein Dissens erreicht wurde. Auch mit den Krankenkassen konsentierte Leistungen wird das MAGS in Frage stellen, so dass in einer nicht unerheblichen Anzahl der Fälle ein erneuter Dialog zwischen Wettbewerbskrankenhäusern unausweichlich wird.

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Dr. Claudia Mareck
Fachanwältin für Medizinrecht