Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen – Übersicht Rechtsprechung Stand: 19.03.2025

[Download als PDF]

Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen

Übersicht Rechtsprechung, Stand: 19.03.2025

Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW hat mit Feststellungsbescheiden vom 16.12.2024 die neue Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen umgesetzt. Zahlreiche Krankenhausträger sind im Klagewege gegen die Nichtzuweisung beantragter Leistungsgruppen vorgegangen.

Nachfolgend erhalten Sie einen nach Leistungsgruppen gegliederten Überblick über die uns bislang bekannten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

Beratende Rechtsanwälte (Partner)

Prof. Dr. Andreas Penner, Dr. Claudia Mareck, Matthias Wallhäuser, Dr. Benjamin Liedy

 

LG 7.2 Leukämie und Lymphome

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2025 – 21 L 240/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus in Wesel
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Deutliche Konzentration der Leistungsanbieter aufgrund der Schwere der behandelten Erkrankungen ist vertretbar
    • Eine Orientierung an Fallzahlen erweist sich voraussichtlich als haltbar
    • Das Krankenhaus verfügte im Vergleich zu Mitbewerbern über eine deutlich geringere Fallzahl

 

  •  Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 13.03.2025 – 18 L 257/25, n.rkr. (Hauptsache 18 K 247/25): Stattgabe
    • Krankenhaus in Gelsenkirchen
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtswidrig
    • Zugunsten ausgewählter Krankenhäuser wurden mehrere Standorte eines Trägers gemeinschaftlich betrachtet, obwohl für die Expertise (Qualität durch Quantität) auf diesen Standort abzustellen ist
    • Mit gebündelter Betrachtung der Fallzahlen des Trägers war sachfremd die Zuweisung einer anderen LG 25.1 (Neurochirurgie) an ein anderes KH verbunden
    • Angebot Strahlentherapie wurde bei dem KH in Gelsenkirchen nicht, bei einem andern KH jedoch berücksichtigt

LG 15 Thoraxchirurgie

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Minden, Beschluss v. 17.03.2025 – 6 L 133/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus in Bielefeld
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Kein Ermessensfehler in Bezug auf die Wertung der Mindest- und Auswahlkriterien
    • In der Vergangenheit und zukünftig erbrachte Fallzahlen können herangezogen werden
    • Fallzahlen des Konkurrenzkrankenhauses in den Jahren 2021 – 2023 im Schnitt 90 Fälle, Antragstellerin 47 Fälle/Jahr

LG 14.4 Revision Knieendoprothese

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2025 – 21 L 240/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus in Wesel
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Deutliche Konzentration der Leistungsanbieter aufgrund der Schwere der behandelten Erkrankungen ist vertretbar
    • Eine Orientierung an Fallzahlen erweist sich voraussichtlich als haltbar
    • Das Krankenhaus verfügte im Vergleich zu Mitbewerbern über eine deutlich geringere Fallzahl

 LG 16.3 Ösophaguseingriffe

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 11.03.2025 – 18 L 312/25, n.rkr.: Ablehnung
    • Krankenhaus in Herne
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
      • Krankenhaus erfüllt die Mindestvoraussetzungen nicht
      • Vorhaltung des Leistungsbereichs Hämatologie und Onkologie zumindest in Kooperation fehlt
      • Geringe Fallzahlen in den Jahren 2019 – 2023

 LG 16.4 Pankreaseingriffe

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2025 – 21 L 159/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus in Wuppertal
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Deutliche Konzentration der Leistungsanbieter aufgrund der Schwere der behandelten Erkrankungen ist vertretbar
    • Eine Orientierung an Fallzahlen erweist sich voraussichtlich als haltbar
    • Insbesondere bei Pankreaseingriffen wird eine geringere Zahl von Krankenhäusern zu einer Qualitätssteigerung führen, so dass es nicht so sehr auf eine wohnortnahe Versorgung ankommt
    • Das Krankenhaus verfügte im Vergleich zu Mitbewerbern (hier: mindestens und dauerhaft ein Eingriff alle zwei Wochen) über eine deutlich geringere Fallzahl

 

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2025 – 21 L 240/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus in Wesel
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Deutliche Konzentration der Leistungsanbieter aufgrund der Schwere der behandelten Erkrankungen ist vertretbar
    • Eine Orientierung an Fallzahlen erweist sich voraussichtlich als haltbar
    • Insbesondere bei Pankreaseingriffen wird eine geringere Zahl von Krankenhäusern zu einer Qualitätssteigerung führen, so dass es nicht so sehr auf eine wohnortnahe Versorgung ankommt
    • Das Krankenhaus verfügte im Vergleich zu Mitbewerbern über eine deutlich geringere Fallzahl

 

  •  Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 13.03.2025 – 18 L 257/25, n.rkr. (Hauptsache 18 K 247/25): Stattgabe
    • Krankenhaus in Gelsenkirchen
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtswidrig
    • Bezirksregierung hat 5 Kliniken ausgewählt, davon ohne nachvollziehbaren Grund 3 in derselben Stadt
    • Krankenhausplan NRW: regionale Mehrfachvorhaltungen in unmittelbarer räumlicher Nähe sollen grundsätzlich vermieden werden
    • Einwohnerzahl der Stadt der ausgewählten 3 Kliniken: 39,8% des Versorgungsgebietes; Fallzahlzuweisung: 74,4% der Fälle
    • Insgesamt haben die 3 Klinken 158 Fälle beantragt, aber 309 Fälle zugewiesen bekommen, so dass Leistungsfähigkeit fraglich ist

 

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 13.03.2025 – 18 L 69/25, n.rkr. (Hauptsache 18 K 178/25): Stattgabe
    • Krankenhaus Kreis Recklinghausen
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtswidrig
    • Bezirksregierung hat 5 Kliniken ausgewählt, davon ohne nachvollziehbaren Grund 3 in derselben Stadt
    • Krankenhausplan NRW: regionale Mehrfachvorhaltungen in unmittelbarer räumlicher Nähe sollen grundsätzlich vermieden werden
    • Einwohnerzahl der Stadt der ausgewählten 3 Kliniken: 39,8% des Versorgungsgebietes; Fallzahlzuweisung: 74,4% der Fälle
    • Insgesamt haben die 3 Klinken 158 Fälle beantragt, aber 309 Fälle zugewiesen bekommen, so dass Leistungsfähigkeit fraglich ist

 

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 13.03.2025 – 18 L 374/25, n.rkr. (Hauptsache 18 K 256/25): Stattgabe
    • Krankenhaus Kreis Recklinghausen
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtswidrig
    • Bezirksregierung hat 5 Kliniken ausgewählt, davon ohne nachvollziehbaren Grund 3 in derselben Stadt
    • Krankenhausplan NRW: regionale Mehrfachvorhaltungen in unmittelbarer räumlicher Nähe sollen grundsätzlich vermieden werden
    • Einwohnerzahl der Stadt der ausgewählten 3 Kliniken: 39,8% des Versorgungsgebietes; Fallzahlzuweisung: 74,4% der Fälle
    • Insgesamt haben die 3 Klinken 158 Fälle beantragt, aber 309 Fälle zugewiesen bekommen, so dass Leistungsfähigkeit fraglich ist

 LG 16.5 Tiefe Rektumseingriffe

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 11.03.2025 – 18 L 312/25, n.rkr.: Ablehnung
    • Krankenhaus in Herne
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
      • Krankenhaus erfüllt die Mindestvoraussetzungen nicht
      • Vorhaltung des Leistungsbereichs Hämatologie und Onkologie zumindest in Kooperation fehlt
      • Geringe Fallzahlen in den Jahren 2019 – 2023

LG 21.4 Ovarial-CA

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2025 – 21 L 240/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus in Wesel
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Deutliche Konzentration der Leistungsanbieter aufgrund der Schwere der behandelten Erkrankungen ist vertretbar
    • Es ist vertretbar, dass die angestrebte Spezialisierung bei dieser LG der Patientensicherheit dient
    • Eine Orientierung an Fallzahlen erweist sich voraussichtlich als haltbar
    • Das Krankenhaus verfügte im Vergleich zu Mitbewerbern über eine deutlich geringere Fallzahl

LG 22.2 Perinatalzentrum Level 1

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Aachen, Beschluss v. 26.02.2025 – 7 L 26/25, n.rkr: Ablehnung
    • Marien-Hospital Düren
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig
    • Ausgewählte Krankenhäuser sind leistungsstärker
    • Geringere Fallzahl der Antragstellerin
    • Längere Anfahrtswege nach Aachen oder Köln sind zumutbar
    • Es ist ausreichend, dass ein Krankenhaus im Regierungsbezirk Köln innerhalb von 40 Minuten erreichbar ist
    • Wohnortnahe Versorgung kann vernachlässigt werden, da durch hohe Fallzahlen die ärztliche Expertise steigt
    • Trotz geringfügig längerer Fahrtzeiten ist eine höhere Überlebensrate für Frühgeborene zu erwarten

LG 26.1 Allgemeine Neurologie

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Düsseldorf, Beschluss v. 17.03.2025 – 21 L 147/25, n.rkr: Ablehnung
    • Krankenhaus Mülheim/Ruhr
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtmäßig (Anmerkung: Antrag auf Neuaufnahme)
    • Krankenhausplan NRW: Regionale Mehrfachstrukturen in unmittelbarer räumlicher Nähe sind zu vermeiden
    • Konkurrenzkrankenhaus würde LG 26.1 Allgemeine Neurologie und LG 26.2 Stroke Unit zugewiesen, LG 26.1 wurde hier zugewiesen, damit LG 26.2 zugewiesen werden kann
    • Vertretbar, der Verzahnung der LG 26.1 mit der LG 31 Psychiatrie und Psychotherapie ein höheres Gewicht beizumessen als der Verzahnung der LG 26.1 mit dem Leistungsbereich 12 Gefäßmedizin.

LG 30.2 Herztransplantationen

  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 13.03.2025 – 18 L 178/25, n.rkr. (Hauptsache 18 K 6473/24): Stattgabe
    • Universitätsklinikum Essen
    • Nichtauswahl voraussichtlich rechtswidrig
    • Forschung und Lehre unzureichend berücksichtigt
    • keine hinreichende Berücksichtigung
      • der besonderen persönlichen Expertise
      • der deutschlandweit einzigen Universitätsprofessur für Transplantationspathologie
      • der Forschung und Förderung zum Thema Herzinsuffizienz
    • keine Würdigung des landesweit alleinstehenden Maschinenperfusionsverfahrens
    • Hochschulmedizin: Zustimmung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft erforderlich, dieses war mutmaßlich vor Erteilung seines Einvernehmens zur Nichtauswahl nicht hinreichend informiert