BSG-Urteilsgründe zu Vorbereitungsassistenten in Zahnarzt-MVZ veröffentlicht – BSG, B 6 KA 1/19 R

BSG-Urteilsgründe zu Vorbereitungsassistenten in Zahnarzt-MVZ veröffentlicht – BSG, B 6 KA 1/19 R:

Nunmehr liegen auch die Entscheidungsgründe des BSG wegen der rechtswidrigen Beschränkungen der Anzahl von Vorbereitungsassistenten in Zahnarzt-MVZ vor (wir berichteten über das Verfahren).

Das BSG (s. hier) stellt fest, dass sich die Höchstzahl der Vorbereitungsassistenten nach der Zahl der Versorgungsaufträge, die das MVZ erfüllt, richtet. Entgegen der Auffassung der beklagten KZV gelte die Beschränkung auf die Beschäftigung von höchstens einem Vorbereitungsassistenten nicht unmittelbar für MVZ. Diese dürften vielmehr für jeden vollen Versorgungsauftrag, den sie zu erfüllen haben, einen Assistenten in Vollzeit beschäftigen. Die Genehmigung zur Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten in einem MVZ sei auch nicht davon abhängig, dass in dem MVZ ein Vertragszahnarzt tätig ist. Eine entsprechende gesetzliche Vorgabe existiere nicht und eine solche wäre auch nicht sinnvoll, weil ein in einem MVZ angestellter Zahnarzt nicht weniger geeignet sei, einen Vorbereitungsassistenten anzuleiten und zu beaufsichtigen als ein dort tätiger Vertragszahnarzt. Entgegen der Auffassung der Beklagten sei es auch nicht erforderlich, dass der Vorbereitungsassistent gerade dem zahnärztlichen Leiter eines MVZ zugeordnet wird.

Dr. Felix Reimer, LL.M. (Medizinrecht)
Rechtsanwalt