Kein Notdienst für Ermächtigte

 

Kein Notdienst für Ermächtigte

In seinem Urteil vom 12.12.2018 (Az.: B 6 KA 50/17 R) hat das BSG entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht verpflichtet werden können, an dem von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisierten Notdienst teilzunehmen. Zur Begründung hat der 6. Senat ausgeführt, dass die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Teilnahme am Notdienst ihre allein auf die vertragsärztliche Zulassung gestützt werden könne. Der ermächtigte Krankenhausarzt sei hingegen nicht als Vertragsarzt zugelassen, sondern nur für bestimmte Leistungen in der ambulanten Versorgung ermächtigt.

Nur in wenigen Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Teilnahme der ermächtigten Krankennhausärzte vorgesehen, sodass die Entscheidung nicht für alle KV-Bereiche relevant ist. Hier finden Sie die relevanten Auszüge aus den jeweiligen Notdienstvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Ob darüber hinaus auch noch andere Arztgruppen entlastet werden, die formal auch nicht als Vertragsärzte zugelassen sind, wird erst die Begründung des Urteils zeigen.

 

Anna-Victoria Fries
Rechtsanwältin