Rechtsanwalt
Prof. Ulf Pallme König wurde am 31.3.1948 in Tötensen, Kreis Harburg, geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Schulbesuch und Abitur in Hamburg-Harburg studierte er von 1967 – 1972 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Das Studium schloss er 1972 beim Justizministerium Niedersachsen mit der 1. Juristischen Staatsprüfung ab. 1973 – 1975 war er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und legte 1975 beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Große Juristische Staatsprüfung ab.
Nach dreijähriger Tätigkeit als Persönlicher Referent des Präsidenten der Universität Hohenheim von 1975 – 1978 wirkte Prof. Pallme König von 1978 – 1984 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort war er u.a. Mitglied der Disziplinar- und Hochschulordnungskammer sowie jeweils gewähltes Mitglied des Richterrats und Präsidiums des Gerichts. Von 1984 – 1987 war er Professor für Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht einschließlich des Sozialrechts und Staatsrechtes an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Stuttgart. Nach vierjähriger Tätigkeit als Senatsrat und Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin von 1987 – 1991 wurde er 1991 zum Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gewählt und von der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin ernannt. Nach 22jähriger Kanzlerschaft schied er 2013 aus dem Amt aus.
In der Juristenausbildung war Prof. Pallme König seit 1980 tätig, zunächst als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften beim Landgericht Stuttgart und von 1987 – 2015 als Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen, zuletzt von 2009 an als Vorsitzender des Prüfungsausschusses im nordrhein-westfälischem Justizministerium. Seit 1995 ist er mit dem Schwerpunkt Staatshaftungsrecht Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die ihn 2005 zum Honorarprofessor ernannte und ihn aus Anlass seines 65. Geburtstages mit einer Freundesgabe “ Wissenschaftsrecht und Wissenschaftspraxis “ (441 Seiten) ehrte. Überdies verlieh ihm seine Universität die Goldene Hochschulplakette.
Prof. Pallme König wirkte während seiner Tätigkeit als Universitätskanzler in zahlreichen Arbeits- und Expertenkreisen mit. U.a. war er von 1999 – 2004 Sprecher der Kanzler und Kanzlerinnen der 15 Universitäten NRW, nachdem er zuvor 2 Jahre den Vorsitz des Arbeitskreises der Kanzler der Medizin führenden Hochschulen NRW innehatte. Von 2005 – 2012 war er zudem Sprecher des Arbeitskreises der Kanzler und Kanzlerinnen der 37 Medizin führenden Universitäten in Deutschland. Von 2007 – 2013 war er sachverständiges Mitglied des Medizinausschusses des Wissenschaftsrates, mit dem er zahlreiche hochschulmedizinische Einrichtungen in Deutschland begutachtete und Grundsatzpapiere zur Hochschulmedizin erarbeitete.
Prof. Pallme König ist nach wie vor Vorsitzender des über 100 namhafte Mitglieder umfassenden, 1994 gegründeten Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts, ein Amt, das er seit 2008 inne hat. Der Verein führt jährlich mehrere Tagungen zu wissenschaftspolitisch und wissenschaftsrechtlich relevanten Themen durch und verleiht regelmäßig den mit 10.000 Euro dotierten Preis für Wissenschaftsrecht.
Seit 2014 hat Prof. Pallme König eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. „