Rechtsschutz gegen MD-Gutachten in der KHVVG-Krankenhausplanung

Rechtsschutz gegen MD-Gutachten in der KHVVG-Krankenhausplanung

Im aktuellen Beitrag von Dr. Steffen Müller, LL.M., „Rechtsschutz gegen gemäß § 275a Abs. 2 SGB V eingeholte MD-Gutachten nach dem KHVVG“ (erschienen in der KRV 2025, Heft 2), werden die zentralen rechtlichen Fragestellungen rund um die neuen Qualitätsanforderungen für Krankenhäuser durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) behandelt. Im Fokus stehen insbesondere:

  • Die Rolle und Verbindlichkeit von Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) als Voraussetzung für die Zuteilung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser.
  • Die Auswirkungen dieser Gutachten auf die Planungshoheit der Länder.
  • Die Rechtsnatur der MD-Gutachten und deren Einordnung als Verwaltungsakt.
  • Die gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten für betroffene Krankenhäuser und Länder bei negativen oder strittigen MD-Gutachten.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für Krankenhäuser und Landesbehörden im Kontext der Krankenhausplanung.

Quelle: Dr. Steffen Müller, LL.M., „Rechtsschutz gegen gemäß § 275a Abs. 2 SGB V eingeholte MD-Gutachten nach dem KHVVG“, KRV 2025, Heft 2, S. 3 ff.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie im genannten Aufsatz.

Dr. Steffen Müller, LL.M.
Rechtsanwalt