Freude über Honorarprofessur
Das Team der Kanzlei PPP freut sich! Unser Managing Partner RA Dr. Andreas Penner wurde zum Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum ernannt. Am 13. September übergab der Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Dr. Karl Riesenhuber, die Urkunde an unseren Anwalt. An der Universität ist er am Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht von Prof. Dr. Stefan Huster tätig.
RA Prof. Dr. Penner erklärte: „Mein herzlicher Dank geht an meinen Doktorvater Herrn Prof. Huster und an alle, die mich auf meinem Weg unterstützt haben. Diese Würdigung zeigt unseren Mandanten die Kompetenz, die ihnen unsere Kanzlei bietet. Wissenschaft und Praxis zu verbinden sowie das Engagement für Forschung und Lehre, liegen mir weiterhin am Herzen. Das gilt nicht nur für mich, sondern viele meiner Kanzleikolleginnen und Kollegen. Gerne fördern wir deswegen die wissenschaftliche Ausbildung unsere jungen Anwältinnen und Anwälte von Veröffentlichungen bis hin zur Ermöglichung der berufsbegleitenden Promotion. Das fußt nicht zuletzt auf der langjährigen Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität und Herrn Prof. Huster am Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht. Dass die Verbindung mit der Wissenschaft als Teil unserer Kanzleiphilosophie nun noch sichtbarer werden, freut mich sehr.“