Entwurf Krankenhausplan NRW 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat einen Entwurf des Krankenhausplan 2021 veröffentlicht. Dieser wurde an den zuständigen Landtagausschuss weitergeleitet. Den Entwurf können Sie hier abrufen. Eine zentrale Änderung liegt in der Neuordnung der Planung, die zukünftig nach Leistungsbereichen gegliedert wird, die in sog. Leistungsgruppen aufgeteilt wird. Versorgungsaufträge werden dann für solche Leistungsgruppen vorgesehen. Dazu sind im Vergleich zum bisherigen Stand regelmäßig dezidierte Strukturvorgaben und Vorgaben für die Auswahlentscheidung vorgesehen. Planungsverfahren sollen im Jahre 2022 aufgenommen werden. Über die Vorgaben ist, auch wenn noch nicht endgültig als verbindlich verabschiedet, eine Orientierung möglich, welche zukünftigen Anforderungen erfüllt werden müssten und dies ggf. unter Berücksichtigung des konkurrierenden Umfeldes.
Dr. Andreas Penner
Rechtsanwalt