Prof. Ulf Pallme König

Rechtsanwalt, Of Counsel, Düsseldorf

Rechtsanwalt

Prof. Ulf Pallme König wurde am 31.3.1948 in Tötensen, Kreis Harburg, geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem Schulbesuch und Abitur in Hamburg-Harburg studierte er von 1967 – 1972 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Das Studium schloss er 1972 beim Justizministerium Niedersachsen mit der 1. Juristischen Staatsprüfung ab. 1973 – 1975 war er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und legte 1975 beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Große Juristische Staatsprüfung ab.

Nach dreijähriger Tätigkeit als Persönlicher Referent des Präsidenten der Universität Hohenheim von 1975 – 1978 wirkte Prof. Pallme König von 1978 – 1984 als Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort war er u.a. Mitglied der Disziplinar- und Hochschulordnungskammer sowie jeweils gewähltes Mitglied des Richterrats und Präsidiums des Gerichts. Von 1984 – 1987 war er Professor für Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht einschließlich des Sozialrechts und Staatsrechtes an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Stuttgart. Nach vierjähriger Tätigkeit als Senatsrat und Abteilungsleiter in der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin von 1987 – 1991 wurde er 1991 zum Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gewählt und von der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin ernannt. Nach 22jähriger Kanzlerschaft schied er 2013 aus dem Amt aus.

In der Juristenausbildung war Prof. Pallme König seit 1980 tätig, zunächst als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften beim Landgericht Stuttgart und von 1987 – 2015 als Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen, zuletzt von 2009 an als Vorsitzender des Prüfungsausschusses im nordrhein-westfälischem Justizministerium. Seit 1995 ist er mit dem Schwerpunkt Staatshaftungsrecht Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die ihn 2005 zum Honorarprofessor ernannte und ihn aus Anlass seines 65. Geburtstages mit einer Freundesgabe “ Wissenschaftsrecht und Wissenschaftspraxis “ (441 Seiten) ehrte. Überdies verlieh ihm seine Universität die Goldene Hochschulplakette.

Prof. Pallme König wirkte während seiner Tätigkeit als Universitätskanzler in zahlreichen Arbeits- und Expertenkreisen mit. U.a. war er von 1999 – 2004 Sprecher der Kanzler und Kanzlerinnen der 15 Universitäten NRW, nachdem er zuvor 2 Jahre den Vorsitz des Arbeitskreises der Kanzler der Medizin führenden Hochschulen NRW innehatte. Von 2005 – 2012 war er zudem Sprecher des Arbeitskreises der Kanzler und Kanzlerinnen der 37 Medizin führenden Universitäten in Deutschland. Von 2007 – 2013 war er sachverständiges Mitglied des Medizinausschusses des Wissenschaftsrates, mit dem er zahlreiche hochschulmedizinische Einrichtungen in Deutschland begutachtete und Grundsatzpapiere zur Hochschulmedizin erarbeitete.

Prof. Pallme König ist nach wie vor Vorsitzender des  über 100 namhafte Mitglieder umfassenden, 1994 gegründeten Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts, ein Amt, das er seit 2008 inne hat. Der Verein führt jährlich mehrere Tagungen zu wissenschaftspolitisch und wissenschaftsrechtlich relevanten Themen durch und verleiht regelmäßig den mit 10.000 Euro dotierten Preis für Wissenschaftsrecht.

Seit 2014 hat Prof. Pallme König eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. „

E-Mail: pallme-koenig@ppp-rae.de

Tel.: +49 (0) 211 954 3360

Fax: +49 (0) 211 954 33699

Die rechtliche Einordnung der Kooperationsvereinbarung zwischen Universität und Universitätsklinikum nach nordrhein-westfälischem Recht in, Wissenschaftsrecht, Beiheft 17 ( 2006 ) , Seite 63 – 109 ( mit einer Rezension von Becker in: DVBl. 2008, Seite 101f.).

Implementierung der Hochschulräte an den Hochschulen in NRW in, NWVBl. 2007, Seite 174 – 180.

Der vernachlässigte Hochschulbau. Erinnerung an ein Kernthema der Wissenschaftspolitik , in: Forschung&Lehre, 2013, Seite 284 – 286.

Wissenschaftsrecht und Wissenschaftspraxis, Freundesgabe der Juristischen Fakultät für Professor Ulf Pallme König zum 65. Geburtstag, Nomos-Verlag, 2014, 441 Seiten.

Die Entwicklung des Wissenschaftsrechtes – Ein Blick zurück und nach vorn – in: Forschung&Lehre, 2014, Seite 32 – 34.

Universitäten auf dem Prüfstand – Zukunft der Hochschulplanung in: Wissenschaftsmanagement, 2016, Seite 51 – 53.

Kooperationsmodell – Die Rolle von Rektor und Kanzler in der Hochschulmedizin  in: Forschung&Lehre, 2016, Seite 688 – 691. Rezension des Handbuches zum Hochschulrecht, 3. Auflage, 2017, in: Ordnung der Wissenschaft, 2017, Seite 129-132.

Fundraising und Sponsoring im Bereich der Hochschulen , in: Heidelberger Kommentar zum Hochschulrecht in Bund und Ländern, Band 3, 2017, Seite 1 – 41.

Mitglied und Vorsitzender des Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechtes

Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Beirates der Senatoren der Hochschule für Ökonomie&Management (FOM )

Mitglied des Kuratoriums der FOM in Düsseldorf

Mitglied des Vereins Haus Lörick (mit Häusern in Düsseldorf, Hilden und Mettmann)

Sachverständiges Mitglied von LeadersInscience, der Personalagentur beim Deutschen Hochschulverband

Mitglied in der Gesellschaft von Freunden und Förderer der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Mitglied im Rotary-Club Düsseldorf-Süd (Präsidentschaft 2015/2016 )

Seit 2014

Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

2013-2007

sachverständiges Mitglied des Medizinausschusses des Wissenschaftsrates, mit dem er zahlreiche hochschulmedizinische Einrichtungen in Deutschland begutachtete und Grundsatzpapiere zur Hochschulmedizin erarbeitete

2012-2005

Sprecher des Arbeitskreises der Kanzler und Kanzlerinnen der 37 Medizin führenden Universitäten in Deutschland

2009

Vorsitzender des Prüfungsausschusses im nordrhein-westfälischem Justizministerium

Seit 2005

Honorarprofessor der Heinrich Heine Universität Düsseldorf

1995

Lehrbeauftragter mit dem Schwerpunkt Staatshaftungsrecht der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

1991

Bis 2013: Kanzler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

1987

bis 2015: Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen

Bis 1991: Senatsrat in der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin, zuletzt in der Funktion eines Abteilungsleiters.

1984

Bis 1987: Professor für Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht einschließlich des Staatsrechts und Sozialrechts an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Stuttgart mit Sitz in Ludwigsburg.

1978

Bis 1984: Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart – u.a. gewähltes Mitglied des Präsidiums und Richterrats, ferner Mitglied der Disziplinar- und Hochschulordnungskammer.

1975

Bis 1978: Persönlicher Referent des Präsidenten der Universität Hohenheim.

Rechtsreferendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg / 2. Staatexamen.

1972

Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen / 1. Staatsexamen.