Nach langem Ringen ist eine Einigung in Sachen EBM-Reform erfolgt. Im Kern zielt sie auf eine insgesamt kostenneutrale Aufwertung der sprechenden Medizin und Abwertung der technischen Leistungen (so die „Sprachregelung“ zwischen SpiBu und KBV s. hier). Grundlage hierfür sind aktualisierte betriebswirtschaftliche Auswertungen. Aufgrund Kostenneutralität insgesamt konnten dabei – auch nach eigener Einschätzung der KBV – keine vollständig in sich schlüssigen Ergebnisse erzielt werden (s. hier). Damit kommen politische Prozesse und die bisher rechtlich nicht eingegrenzten Unwuchten in den Meinungsbildungsprozessen der gemeinsamen Selbstverwaltung zum Tragen. Diese Unwuchten haben verschiedene Berufsgruppen zu spüren bekommen.

Welche Leistungen dabei besonders aufgewertet wurden und welche besonders abgewertet wurden, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen:

Damit können Ärzte und MVZ schnell erkennen, wo sie zulegen und wo verlieren werden in der Bewertung. Korrespondierend entwickeln sich in der Regel Prüfzeiten. Das heißt, dass auch die Auswirkungen auf die Plausi-Zeiten mit zu berücksichtigen sind. Nicht nur die eigene Kalkulation ist damit einer Überprüfung zu unterziehen, sondern auch die Praxisorganisation. Da die Änderungen zum 01.04.2020 in Kraft treten, bleibt hierfür noch Zeit im ersten Quartal.

 

Dr. Andreas Penner
Rechtsanwalt